Vermietet oder verkauft?
Solange Kauf-, oder Mietvertrag nicht von beiden Parteien unterschrieben sind, publizieren wir auch die Angebote, für die uns eine Anmietungs-, oder Kaufzusage bereits vorliegt.
Warum?
Es kommt (sehr selten) vor, dass es sich Miet-, oder Kaufinteressenten nachträglich anders überlegen und unser Angebot dann wieder gültig ist. In der Zwischenzeit, also während die Verträge vorbereitet werden, beantworten wir Anfragen abschlägig.
Allerdings können Sie sich dennoch vormerken lassen, wenn Ihnen das Objekt besonders interessant erscheint und Sie im Falle einer Absage von uns benachrichtigt werden möchten.
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